Mutige Ideen – Amtszeiten begrenzen #46

Von Wolfram Hegen

MUTIGE IDEE #2

Unsere Geschichte über vielleicht ungewöhnliche, aber gerade deswegen mutige Ideen für Coburgs Zukunft aus dem Coburger #43 im Februar hat uns einige Rückmeldungen eingebracht. Meist positiv, und wenn kritisch, dann vor allem, dass die eine oder andere Idee nicht größer präsentiert, gedacht, erläutert worden ist, sondern durch die Aufzählung auf vier Seiten fast ein wenig unterging. Das wollen wir ab sofort ändern. In jeder Ausgabe präsentieren wir eine Idee. Und wenn Sie auch noch Ideen haben … her damit.

Amtszeiten begrenzen

Eigentlich keine wirklich mutige Idee. Und auch nicht wirklich neu. In zahlreichen Ländern der Welt werden Amtszeiten beschränkt. Vor allem auf der großen Bühne, vor allem in präsidialen Systemen wie den USA. Schon in den frühen Demokratien im alten Athen oder Rom war nach einer festgelegten Zeit Schluss mit dem Amt. In Deutschland darf das Staatsoberhaupt, der/die Bundespräsident oder -präsidentin, maximal einmal wiedergewählt werden. Auch die Beschränkung der Amtszeit für Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin wird immer wieder von unterschiedlichen Seiten gefordert. Dabei seien in einer parlamentarischen Demokratie die Wahlen das Mittel, um Macht zu begrenzen, sagen Kritiker solcher Forderungen und lehnen sie ab. 

Wie aber verhält es sich im Kleinen, in Kommunen? Wie verhält es sich in Coburg? 

Das Stadtoberhaupt wird von der Bevölkerung direkt für sechs Jahre gewählt, ebenso die Stadträte. Eine Amtszeitbeschränkung auf zwei oder drei Perioden gibt es nicht, für den oder die OB nur eine Altersgrenze. Üblich in bayerischen Kommunen.

Der aktuelle Coburger Oberbürgermeister ist neu und jung, unter den 40 Coburger Stadträten sind 17 Neulinge, 9 Stadträte mit 2 Amtszeiten, 14 erfahrene alte Häsinnen und Hasen mit drei oder mehr Amtszeiten – ein guter Mix also. Ist eine Diskussion über eine Amtszeitbeschränkung also aktuell unnötig?

Wir finden, sie ist überfällig: Systeme neigen dazu, sich selbst zu erhalten. Das müssen sie sogar. Das gibt Sicherheit und Stabilität. Das aber kann dazu führen, dass der Selbsterhaltungstrieb Vorrang hat vor dem eigentlichen Mandat: dem Wohl der Stadt zu dienen. Und gerade kommunale Systeme starten schon – aufgrund räumlicher und persönlicher Nähe – mit vielerlei wechselseitigen Beziehungen in eine Amtszeit. Solche Strukturen können weiter verkrusten, sinnvolle Netzwerke zu Seilschaften mutieren, professioneller Umgang miteinander kann in Gemauschel münden. 

Jetzt also, ein gutes Jahr nach der letzten Kommunalwahl, wäre die richtige Zeit, um über eine Amtszeitbegrenzung für OB, Bürgermeister/-in und Stadträte auf zwei Amtszeiten zu diskutieren, also auf zwölf Jahre. 

Lange genug, um auf die Erfahrung Altgedienter bauen zu können, aber nicht so lange, dass Selbsterhaltung vor Stadtwohl gehen könnte. Das mag in einigen Fällen dazu führen, dass Mandatsträger ausscheiden müssen, die sich durch ein hohes Maß an Integrität, Einsatzbereitschaft und Kompetenz ausgezeichnet haben, das mag den Bürgerinnen und Bürgern vielleicht die Möglichkeit nehmen, beliebtes Personal zu bestätigen, wir glauben dennoch, dass die Vorteile überwiegen:

Vorteile: Weniger Vetternwirtschaft.

Mehr Chancen für Politikneulinge.

Mehr innerparteilicher Wettbewerb.

Mehr neue Ideen. 

Mehr Opposition. 

Mehr Zukunftsthemen.

Coburg könnte Vorbild sein.

 

Der Artikel gibt die Meinung des Verfassers wieder.

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