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Psychoterror #21

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Wenn Stalker das Leben zur Hölle machen.

Es fängt harmlos an. Nur ein Telefonat, ein Brief, ein scheinbar zufälliges Treffen. Es hört aber nicht mehr auf. Es geht weiter. Mehr Telefonate, mehr Briefe, mehr scheinbar zufällige Treffen. Der Jäger hat Lunte gerochen. 

Ein Martyrium mit tödlichem Ende

Sie lernt ihn in Braunschweig kennen, vor zehn Jahren, 2007, ihren netten Kollegen Roland. Die junge Architektin mag ihn, sonst hätte sie sich wohl nicht auf ihn eingelassen. Die beiden werden ein Paar. Allerdings nicht lange. Nur knapp 12 Monate. Dann wird es ihr zu viel, sie will keinen Kontakt mehr, sucht Abstand, großen Abstand, zieht in den Süden Bayerns, ganz weit weg, nach Wolfratshausen. Er folgt ihr. Sie wechselt ihren Wohnsitz, geht nach München, er bleibt ihr auf den Fersen, verfolgt sie, klingelt nachts, ruft an, radelt ihr hinterher, ist oft in ihrer Nähe. Sie schützt sich so gut wie eben möglich, geht am besten nicht mehr alleine auf die Straße, informiert die anderen Hausbewohner über die Situation, bittet sie darum, die Haustüre immer verschlossen zu halten. Sie spricht mit der Polizei, die wiederum mit ihm, sie führt ein Tagebuch, geht vor Gericht, ihm wird der Kontakt untersagt, er aber verfolgt sie weiter, mehr als vorher, es fliegen sogar Steine, sie zeigt ihn wieder und wieder an. Kurz darauf ist sie tot, erstochen vor ihrer Wohnung, kurz vor dem Prozess gegen ihren Peiniger, der sich vor Gericht wegen Nachstellung und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz verantworten sollte. Sie ist tot, obwohl sie alles richtiggemacht hat: Ein klares Ende der Beziehung, räumliche Trennung, Ruhe bewahren, dann Polizei und Justiz. Doch niemand kann sie retten. Es war ein Fall, der im letzten Jahr für Schlagzeilen sorgte, auch weil der nette Kollege Roland monatelang untertauchte, weil Aktenzeichen XY nach ihm suchte, weil er erst nach Monaten in Spanien gefasst wurde. Und es ist auch kein typischer Fall, aber er zeigt, wie weiht Stalker gehen können.

Fast alle Betroffenen sind Frauen

Rein statistisch nämlich sind die Stalkingfälle von gut 29000 im Jahr 2008 auf nur noch knapp 19000 im letzten Jahr zurückgegangen. Dabei allerdings handelt es sich nur um die polizeilich gemeldeten Fälle von Stalking. Zu einer Anklage kommt es allerdings in nicht einmal 5% der Fälle, die Verurteilungen sind schon fast an einer Hand abzuzählen. Zum Vergleich: Bei einem Delikt im Straßenverkehr ist die Wahrscheinlichkeit 15-mal höher, bestraft zu werden. Die Dunkelziffer freilich dürfte um ein Vielfaches höher sein, Schätzungen von Hilfsorganisationen gehen von bis zu 800 000 Betroffenen aus. Mehr als jeder Zehnte wird einmal im Laufe seines Lebens Opfer von Stalking oder Belästigung, um die 90% davon sind Frauen. Frauen werden fast ausschließlich von Männern gestalkt, und auch Männer sogar noch fast zur Hälfte von ihren männlichen Artgenossen. In der Regel kennen sich Täter und Opfer gut, waren ein Liebespaar, Freunde, Nachbarn, Arbeitskollegen, Kunden oder Patienten. Wenn aus diesen normalen persönlichen und geschäftlichen Beziehungen dann Ablehnung oder Hass wird, wenn Rachegelüste dazukommen, gekränkte Eitelkeiten, ist es zum Stalking nicht mehr weit – und das dauert dann laut Statistik im Durchschnitt über 2 Jahre.

Der sogenannte Nachstellungsparagraph im Strafgesetzbuch

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich

  • die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
  • unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstiges Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
  • unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person
    • Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen
    für sie aufgibt oder
    • Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen, oder
  • diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht oder
  • eine andere vergleichbare Handlung vornimmt.

 

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