Psychoterror - Titelbild

Psychoterror – Bericht von
Karoline Hartwig #21

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Am besten Ruhe bewahren

Eine Trennung, eine unerwiderte Liebe, sich verletzt fühlen. Situationen, die jeder kennt, aber nicht jeder aushält, nicht loslassen kann. Man fühlt sich als Opfer, verlassen, gedemütigt. Schnell wird man dann zum Täter, beobachtet, lauert auf, ruft an, fragt nach, immer und immer wieder. Um zu retten, was nicht mehr zu retten ist, um der eigenen Wut Luft zu machen. Doch damit ist eine Grenze überschritten, man wird zum Stalker, und damit zum Fall für die Justiz. Informationen von Karoline Hartwig, die bei der Kanzlei Hörnlein & Feyler in Coburg auf Familienrecht spezialisiert ist.

Stalking als Waffe

Meistens, erzählt sie aus ihrem Berufsalltag, geht es beim Stalking um Freundschaften, die kaputtgegangen sind, um Ehepartner, fast immer um persönlichen Geschichten also, um Menschen, die sich einmal kannten, liebten und jetzt das Ende nicht verkraften können. Stalking findet fast nie unter Unbekannten statt. Die meisten Fälle passieren im ersten Trennungsjahr, wenn noch viele Emotionen einen klaren Blick verstellen. „Frauen und Männer nehmen sich da übrigens nicht viel.“ Oder es geht ums liebe Geld, um ein Erbe, das aus einer Familie einen verfeindeten Haufen macht. Aber auch um Neid oder Missgunst im Betrieb, im Büro. Schnell entstehen Feindschaften. Stalking und Mobbing sind dann nicht selten die Waffen, mit denen gekämpft wird. Ob privat oder im Beruf: Bei ihren Fällen tun sich „alle Abgründe menschlicher Beziehungen auf“, so Hartwig: Rache, Eifersucht, Hass.

Der Feind im Netz

Dabei gibt es ganz unterschiedliche Methoden, um den Gegenüber fertigzumachen. „Vom ganz subtilen dauerhaften Anstarren über anonyme Briefe bis hin zu in Gedichten verpackte Drohanrufe“. Auch das vor dem Haus mit dem Auto Auflauern gebe es noch, erzählt sie, aber auch von richtig gefährlichen Aktionen weiß sie zu berichten, wie dem versuchten Abdrängen des Ex-Partners von der Straße. Der Großteil aber finde zunehmend in den sozialen Medien statt, auf Facebook vor allem. Problem: Viele Fälle seien schwer greif- und nachweisbar. Manchmal fühlen sich vermeintliche Opfer auch nur angestarrt. Oftmals verfolge die Polizei Beschwerden daher nur bei wirklich eindeutigen Vorgängen, „nur dass jemand den anderen anguckt, reicht da noch lange nicht aus.“

Kontaktverbote

Wenn der Verdacht auf Stalking vorliegt, gibt es eine Reihe an Möglichkeiten. Die Polizei kann Platzverweise aussprechen. Doch zahlreiche Fälle landen vor Gericht und die Streithähne dann auch. Richter nämlich wollen meistens mit Täter und Opfer reden, um sich ein Bild machen zu können. Als Opfer sollte man die Taten dann gut belegen können, Stalking-Tagebücher vorlegen, Beweismittel, Briefe, Zeugen. Das Gericht kann dann über die Unterlassung gewisser Kontaktaufnahmen entscheiden, wie nah man sich einer Person nähern darf zum Beispiel, ob man noch Emails schreiben oder anrufen darf. Meistens sind solche Anordnungen auf sechs Monate beschränkt. Und wenn man sich nicht daran hält, drohen weitere Maßnahmen wie Zwangsgeld oder Zwangshaft. „Das kommt aber so gut wie nicht vor.“ Und in den seltensten Fällen, so Hartwig, komme der §238 des Strafgesetzbuchs zum Greifen, der „Nachstellung“ unter Strafe stellt. Vorher nämlich greifen bei schwierigeren Fällen schon andere Paragrafen, wie versuchte Körperverletzung, Beleidung oder üble Nachrede.

Ruhe bewahren

Doch am besten lässt man es gar nicht so weit kommen, so der Tipp von Karoline Hartwig, Aus ihrer Erfahrung weiß sie, dass es gegen Stalking nämlich vor allem eine Methode gibt: Nicht reagieren, „auch wenn das manchmal sehr schwer ist.“ Nach einigen Wochen, so weiß sie, hören Stalker in der Regel auf und geben Ruhe. Wenn natürlich Bedrohungen oder Beleidigungen vorlägen oder gar körperliche Übergriffe, dann sofort zur Polizei oder zum Anwalt. „Oft wirkt auch schon ein anwaltliches Schreiben, damit jemand aufhört.“

Karoline Hartwig ist Fachanwältin für Familienrecht in der Kanzlei Hörnlein & Feyler in Coburg. In ihren Bereich fallen die Fachgebiete Scheidungs-, Umgangs- und Sorge-, Betreuungs- und Vorsorge- und das Allgemeine Zivilrecht.

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