gefangen-im-netz-2-titelbilder-1200x668px

Wie im normalen Leben #27

Gesponserter Beitrag

Einkaufen, sich verabreden, Filme schauen, Bücher lesen, telefonieren: Das Internet ist wie das normale Leben, nur schneller, digitaler, weltweit und virtuell. Im Internet lauern dieselben Gefahren wie im normalen Leben, Betrug, Diebstahl, Erpressung, Bedrohung, Beleidigung, Gewalt, wenn auch nicht körperlich. Und so gilt im Internet auch kein wirklich besonderes Recht. Dem Grunde nach gilt das, was im normalen Leben auch gilt. Informationen dazu von Jürgen Hopf, Rechtsanwalt in der Coburger Kanzlei Hörnlein & Feyler.

„Das Internet hat zur Beschleunigung des normalen Lebens geführt. Ein besonderes, eigenes Internetgesetzbuch existiert aber nicht, so findet sich das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs auch im Bürgerlichen Gesetzbuch“, erklärt Jürgen Hopf, und noch ein wenig plakativer fügt er an: „Sagen wir es mal so: Die Postkusche ist eben einfach schneller geworden.“

So gelten beim Surfen im Netz, beim Kaufen und Verkaufen, beim Chatten, Kommentieren und Kommunizieren, beim Hören, Lesen und Sehen grundsätzlich dieselben allgemeinen Gesetze wie für das „normale“ gesellschaftliche, wirtschaftliche und zwischenmenschliche Leben auch, zivil- wie strafrechtlich. „Es gibt für das richtige Verhalten im Netz keine spezielle besondere Gebrauchsanweisung. Man sollte sich so verhalten wie im normalen Leben eben auch.“

Um also keine Probleme zu bekommen, sollte man sich zunächst einmal redlich verhalten, niemanden beleidigen oder verleumden, nicht Persönliches von anderen veröffentlichen, ohne vorher zu fragen, das betrifft vor allem Fotos und Filme, aber eben auch Informationen dazu, Aufenthaltsorte, Vorlieben, Namen. „Solche Verletzungen der Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte können sehr teuer werden, weil das Netz natürlich eine viel größere Zielgruppe erschließt als wenn ich im normalen Leben ein Foto von jemandem herumzeige oder vielleicht in der Lokalzeitung veröffentliche, ohne gefragt zu haben.“

Das gilt auch für das Herunterladen von Daten, Fotos, Filmen und Texten aus im Internet verfügbaren Quellen. Hier muss wie im normalen Leben auch das Urheberrecht beachtet werden. Sonst können Entschädigungen fällig werden. Wesentlich ist zunächst die Legalität des Ursprungs. „Wenn man davon ausgehen kann, dass die Quelle legal ist, also z.B. Youtube, weil es allgemein bekannt ist, dass Youtube rechtsgültige Verträge hat, dann kann man auch herunterladen, natürlich nur solange das technisch auch überhaupt möglich ist und die Nutzung zum privaten und eigenen Gebrauch erfolgt.“ Wenn man dagegen ein Fußballspiel über eine ausländische Seite in Deutschland im Netz kostenfrei anschaut, obwohl man weiß, dass es normalerweise kostenpflichtig ist, dann kann man davon ausgehen, dass man sich rechtswidrig verhält. Auch, wenn man im Netz ein- oder verkauft, gelten im Grundsatz dieselben Regeln wie im normalen Geschäft. Ein wesentlicher Unterschied: Im Internet gibt es spezielle Widerrufsregeln, die dem Verbraucher mehr Rechte einräumen als bei einem Einkauf vor Ort.

Und natürlich sollte man es auch wie im normalen Leben Dieben nicht zu einfach machen. „Wenn ich die Haustüre offenlasse, brauche ich mich nicht zu wundern, wenn ich bestohlen werde“, sagt Jürgen Hopf. Und die Menge an potentiellen Einbrechern ist im Internet natürlich viel größer als beim Wohnen in der eigenen Stadt. Das ist dann doch ein wenig anders als im normalen Leben. Also: Anspruchsvolle Kennwörter wählen und die auch öfter mal wechseln. Keine Vorauskasse leisten, sondern sicherere Zahlmethoden wie z.B. Paypal wählen.

Jürgen Hopf ist in der Kanzlei Hörnlein & Feyler unter anderem auf Handels- und Gesellschaftsrecht und gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert.

    Hinterlassen Sie ein Kommentar

    4 + elf =