Die Miet- und Wohnungseigentums-Spezialisten #44

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Es kann der Frömmste – Die Miet- und Wohnungseigentums-Spezialisten
der Fachanwaltskanzlei Hörnlein & Feyler

Ein Dach über dem Kopf, die eigenen vier Wände: Das Zuhause ist mehr als nur ein Raum, in dem wir uns alleine oder mit unseren Familien aufhalten. Unser Zuhause ist unser Daheim, unser Rückzugsgebiet, unsere Privatsache. Hier wollen wir uns wohlfühlen, ausruhen, eine schöne Zeit haben, für uns sein. Oder eine Immobilie dient als Geldanlage, als Altersvorsorge. Dann wollen wir, dass sie gut behandelt wird. Doch allzu oft haben unsere Nachbarn oder andere Mieter etwas dagegen, stören oder stören sich an etwas, haben andere Vorstellungen vom Zusammenleben in einer Wohnanlage, wollen oder können nicht bezahlen oder pflegen unser Eigentum nicht so, wie wir uns das vorstellen. „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“, zitiert Frank Sitte ein bekanntes Sprichwort, neben Jürgen Hopf einer der beiden Fachanwälte in der Kanzlei Hörnlein und Feyler für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Frank Sitte weiß, wovon er spricht: Vor über 20 Jahren übernahm die Kanzlei die rechtliche Betreuung des Mietervereins. Sitte widmet sich dieser Aufgabe. 2005 erwirbt er den neuen Fachanwaltstitel zum Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht. Seither hat er schon so ziemlich alles erlebt, gesehen und verhandelt, was es an Mietstreitigkeiten gibt. „Hauptthema sind Betriebskostenabrechnungen, in letzter Zeit aber auch mehr und mehr Mieterhöhungen.“ Der Markt hat sich in den letzten Jahren gedreht, es gibt zu wenig Wohnraum für zu viele Menschen. „Die Vermieter können daher die Preise erhöhen, weil die Nachfrage ja da ist.“ Aber neben dem lieben Geld geht es vor allem um Mietmängel wie Schimmelbefall, um „den Dauerbrenner“ Schönheitsreparaturen, um die Haltung von Tieren („das ist laut BGH immer eine Einzelfallentscheidung, ein völliges Tierhaltungsverbot ist rechtlich nicht durchsetzbar“) oder um grundstückbezogene Streitigkeiten. „Grenzmauern zum Beispiel sind ein beliebtes Thema, oder auch der bekannte Maschendrahtzaun.“

Später kommt Jürgen Hopf als Verstärkung in die Kanzlei. „Wir haben uns davor schon öfter vor Gericht getroffen“, sagt er, der häufig Vermieter oder Eigentümer rechtlich beraten hat. „Aber weil man in Coburg ohnehin einen sehr professionellen und kollegialen Umgang miteinander hat, war es auch kein Problem, jetzt Seite an Seite in einer Kanzlei zu arbeiten.“ Man diene ja der Durchsetzung des Rechts und wende dieses im Sinne des jeweiligen Mandanten an. Und schwarze Schafe gibt es eben auf allen Seiten. „Natürlich haben wir es auf der einen Seite auch mit Mietnomaden zu tun, die ihre Miete schuldig bleiben, und auf der anderen Seite haben Vermieter auch mal überzogene Vorstellungen“, so Hopf. Daneben geht es immer mehr um Fragen des Wohnungseigentumsrecht, in dem sich ja einiges geändert hat. „Streitigkeiten über die Farbe des Flurs in einem Mehrfamilienhaus, ob Balkone verglast werden dürfen, wie die Außenjalousien aussehen sollen.“

Oftmals gehe es dann schon ganz schön emotional zu, sagen beide. „Aber das darf und soll bei unseren Mandanten auch so sein, dafür sind wir Rechtsberater ja auch da, um das aufzufangen, und dann sachliche Lösungen zu finden auf der Basis des Rechts.“

Und Corona? Das mache sich aktuell nicht so bemerkbar in Coburg. „Die erste Welle wurde gut abgefedert“, sagt Sitte. Eine spannende Frage aber sei immer noch die Diskussion, ob Geschäftsinhaber, die von den Maßnahmen betroffen sind, ihre Gewerbemiete aussetzen können und konnten oder nicht. „Irgendwann wird es da vielleicht mal ein Urteil vom BGH geben, damit die Rechtsprechung einheitlich wird.“ Es könnte sein, dass dann noch mehr Arbeit auf die beiden Fachanwälte zukommt.

 

v.l.n.r.: Sabine Azzali, Rechtsanwaltsfachangestellte, Tobias Kirchner, Rechtsanwaltsfachangestellter, Jürgen Hopf, Rechtsanwalt und Frank Sitte, Rechtsanwalt

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