coburger-fairplay-statt-rosenkrieg-titelbild

FairPlay statt Rosenkrieg #34

Gesponserter Beitrag

Sonderthema Liebe – FairPlay statt Rosenkrieg

Ein Ehevertrag vermeidet unnötigen Ärger

Auf dem Land wird jede dritte Ehe geschieden, in den Städten sogar jede zweite. Durchschnittlich halten Ehen ca. 14 Jahre lang. Soweit zur Statistik. Die große Liebe allein ist heute keine Garantie mehr für ein gemeinsames Leben. Trennungen arten dagegen immer wieder in einem Rosenkrieg aus. Bettina Lesch-Lasaridis von der Kanzlei Lesch in Coburg empfiehlt daher einen Ehevertrag. „Gerade aus Verantwortung für den Partner sollte man frühzeitig wichtige Fragen zur Gestaltung der gemeinsamen Ehe und für den Fall der Trennung klären, um späteren Ärger zu vermeiden und respektvoll auseinandergehen zu können.“ Der COBURGER hat sich mit der Fachanwältin für Familienrecht unterhalten.

coburger-fairplay-statt-rosenkrieg-1

Foto: Val Thoermer

COBURGER: Ist es nicht unromantisch, mit Begründung einer Ehe bzw. Partnerschaft gleich einen Vertrag aufzusetzen?

Bettina Lesch-Lasaridis: Ganz im Gegenteil. Zum Start einer gemeinsamen Ehe bzw. Partnerschaft macht es in meinen Augen Sinn, sich über die gemeinsame Zukunft Gedanken zu machen und wichtige Punkte schrift lich in einem Vertrag zu fixieren. Man übernimmt ja mit Eingehung einer solchen rechtlichen Bindung Verantwortung für den anderen. Insofern ist ein solcher Vertrag eher ein Zeichen des gegenseitigen Respekts und Ausdruck, Verantwortung übernehmen zu wollen. Beide Partner machen sich hierdurch klar, wie sie ihr zukünftiges gemeinsames Leben gestalten wollen und was im Falle der Trennung gelten soll. Oft sind es ungeklärte Fragen, die bei einer Trennung bzw. Scheidung einen Rosenkrieg heraufbeschwören.

COBURGER: Was sollte man in einem Ehe- bzw. Partnerschaftsvertrag alles regeln?

Bettina Lesch-Lasaridis: Das hängt immer von der Lebenssituation der Partner ab und wie sie ihr zukünftiges Leben gestalten wollen. Wichtig sind in erster Linie Fragen zu einem möglichen späteren Unterhalt und vermögensrechtliche Fragen. Hierüber wird im Regelfall am meisten gestritten. Wenn hierüber Klarheit besteht, dann kann man sich auf eine derartige Situation frühzeitig einstellen. Es geht hierbei um Fragen, wie wird das jeweils eingebrachte Vermögen im Falle einer Trennung bzw. Scheidung aufgeteilt? Was soll mit einem Vermögenszugewinn während der Ehe, so z. B. einem Haus, passieren? Welchen Güterstand wollen wir?

COBURGER: Kann man auch eventuelle Unterhalts- und Altersvorsorgeregelungen treffen?

Bettina Lesch-Lasaridis: Gerade das Thema Unterhalt ist sehr wichtig. Häufig ist es so, dass ein Partner zugunsten der Karriere des anderen zurücksteckt, weil er z. B. die Kinder betreut. Hier sollte man klare Regelungen treffen, wie lange nach einer Trennung bzw. Scheidung Unterhaltszahlungen erfolgen sollen, z. B. bis zu welchem Lebensalter der Kinder. Seit sich das Unterhaltsrecht im Jahr 2008 geändert hat, ist es gerade für Frauen, die Kinder betreut haben und dies auch noch nach der Trennung tun, ein Schock, wenn das Einkommen des anderen wegfällt. Hier kommen finanzielle Existenzängste auf, die wesentlich leichter zu bewältigen sind, wenn dies bereits durch einen Vertrag geregelt ist. Was die Altersvorsorge anbelangt, sieht der Gesetzgeber eine vollständige hälftige Teilung vor. Nichtsdestotrotz ist demjenigen Partner, der seine Berufstätigkeit aufgibt, anzuraten, während der Ehe zusätzlich private Altersvorsorge zu betreiben.

COBURGER: Können auch grundsätzliche Fragen der Lebensplanung Teil eines Ehevertrages sein?

Bettina Lesch-Lasaridis: Grundsätzlich ja, auch wenn sie im Regelfall nicht rechtsverbindlich sind. Oftmals hängen Einkommens- und Vermögensverhältnisse der beiden Parteien eben von ihrer Lebensplanung ab, sprich ob einer oder beide Karriere machen wollen, ob Kinder gewünscht sind und wer sich dann um sie kümmert.

COBURGER: Wie sieht ein idealer Ehevertrag aus?

Bettina Lesch-Lasaridis: Lieber kurz und bündig, beschränkt auf die wichtigen Themen, er sollte nicht zu sehr ins Detail gehen, da sonst später Auslegungsprobleme entstehen könnten. Grundsätzlich sollte er in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt/in für Familienrecht erarbeitet und abschließend notariell beurkundet werden.


Weitere Informationen:
Kanzlei Lesch
Judengasse 18a, 96450 Coburg
Telefon 09561 / 871443
E-Mail info@kanzlei-lesch.de
www.kanzlei-lesch.de

    Hinterlassen Sie ein Kommentar

    neunzehn − 7 =