Haushaltshilfe #41

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Informationen zum Haushaltsführungsschaden von der Rechtsanwaltskanzlei Hörnlein & Feyler

Mit „Das bisschen Haushalt macht sich von allein“ widmet sich ein bekannter Schlager aus dem Jahr 1977 einem ganz besonderen Lebensbereich. Die Sängerin Johanna von Koczian ruft mit diesem Lied ins Gedächtnis, dass Arbeiten im Haushalt keinesfalls unbedeutend sind. Auch heute sind Hausarbeiten körperlich anstrengend und zeitintensiv. Zwar werden die Arbeiten in der heutigen Zeit häufig auf mehrere Schultern verteilt. Dennoch stellt ein Ausfall der haushaltsführenden Person auch heute noch ein Ehepaar oder eine Familie vor unerwartete Probleme und Belastungen. In manchen Fällen liegt dabei ein sogenannter „Haushaltsführungsschaden“ vor, den man sich ersetzen lassen kann, weiß Dr. Wolfgang Hacker von der Rechtsanwaltskanzlei Hörnlein & Feyler.

COBURGER: Wann liegt denn ein Haushaltsführungsschaden vor?

Dr. Wolfgang Hacker: Beeinträchtigungen bei den Hausarbeiten zeigen sich meistens unmittelbar im alltäglichen Familienleben: z.B. beim Kochen, beim Putzen oder bei der Gartenarbeit. Auch bei allem technischen Fortschritt gilt: Selbst eine Spülmaschine muss ein- und ausgeräumt, die Wäsche aufgehängt oder gebügelt und der Wocheneinkauf getätigt und eingeräumt werden. Dies erfordert körperliche Kraft und Zeit. Opfer von Unfällen oder Behandlungsfehlern aber sind häufig nicht mehr in der Lage, zeitweise oder sogar dauerhaft in der gewohnten Weise die von ihnen üblicherweise übernommenen Hausarbeiten zu erledigen. In diesen Fällen erleidet der Verletzte einen sogenannten Haushaltsführungsschaden.

COBURGER: Ab wann hat man denn dann ein Anrecht auf Schadensersatz?

Dr. Wolfgang Hacker: Wer seine Arbeiten nicht mehr selbst verrichten kann, muss sich der Hilfe von Freunden, Bekannten oder gar von professionellen Haushaltshilfen bedienen. Gerade bei langfristigem Ausfall kann dies recht schnell recht teuer werden. Dem Geschädigten entsteht durch diesen wirtschaftlichen Aufwand ein Schaden. Dieser ist vom Verursacher des Schadens zu ersetzen. Aber auch dann, wenn z.B. Familienangehörige oder Nachbarn aus Verbundenheit zum Opfer den Ausfall der Haushaltsleistung unentgeltlich übernehmen, sieht das deutsche Schadensersatzrecht eine finanzielle Entschädigung vor. Der Geschädigte kann diese Schadensposition geltend machen unabhängig davon, ob tatsächlich Zahlungen erfolgt sind. Insbesondere bei schweren Verletzungen übersteigt der auf diese Weise entstandene Haushaltsführungsschaden häufig sogar die Höhe des Schmerzensgeldes.

COBURGER: Und wie hoch ist der Schadensersatz für den Haushaltsführungsschaden?

Dr. Wolfgang Hacker: Wie viel Ersatzleistung vom Schädiger zu zahlen ist, ist von vielen Faktoren abhängig. Neben der umfassenden Ermittlung der individuellen Umstände bei der geschädigten Person und der Auswertung statistischer Tabellen spielt die Erfahrung im Umgang der Haftpflichtversicherer mit dieser Schadensposition eine wichtige Rolle.


Dr. Wolfgang Hacker ist Fachanwalt für Medizinrecht, tätig bei Arzthaftung, Schadensersatz, Schmerzensgeld und im Versicherungsrecht.

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