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Mobbing im Netz
Werte, Konventionen, das sind stille Vereinbarungen in einer Gesellschaft, wie man miteinander umgeht. Eine gesellschaftliche Kultur des Miteinanders, die von Generation zu Generation weitergegeben wird und sich dabei weiterentwickelt. Viele davon sind in gesetzliche Form gegossen, Verstöße gegen sie werden geahndet. In den letzten Jahren gibt es dazu mehr und mehr Anlass, vor allem durch Äußerungen in sozialen Medien, durch Cybermobbing und Hassreden. Der COBURGER hat in seinem letzten Magazin auch über Fälle aus der Region berichtet. In dieser Ausgabe unterhalten wir uns dazu mit Julia Gremmelmaier, Fachanwältin bei der Rechtsanwaltskanzlei Hörnlein & Feyler in Coburg.
COBURGER: Frau Gremmelmaier, was versteht man eigentlich unter Cybermobbing?
Julia Gremmelmaier: Letztlich handelt es sich dabei um Mobbing mithilfe elektronischer Kommunikationsmedien. Also wenn jemand über einen Chat, in E-Mails, auf Webseiten oder anderen digitalen Kanälen beleidigt, bedroht, bloßgestellt oder belästigt wird. Das können diffamierende Fotos oder Filme sein, das kann Geläster sein oder üble Nachrede, Beleidigungen oder Bedrohungen.
COBURGER: Was ist denn eigentlich der Unterschied zu normalem Mobbing?
Julia Gremmelmaier: Letztlich geht es um dieselben Tatbestände. Es ist in der Regel auch immer eine Beziehung zur analogen Welt da. Oft beginnt Cybermobbing in der Schule oder am Arbeitsplatz und wird dann in der digitalen Welt weitergeführt. Dadurch bekommt diese Form des Mobbings eine andere Dimension, weil viel mehr Menschen darauf Zugriff haben können, weil man sich der Sache nicht so einfach entziehen kann, weil dieses Mobbing durch die digitale Verfügbarkeit jeden Tag rund um die Uhr erfolgt.
COBURGER: Welcher Fall aus der Region ist Ihnen denn besonders im Gedächtnis?
Julia Gremmelmaier: Ich hatte ein Verfahren, bei dem eine junge Frau in der Umkleide von einem Mitschüler leichtbekleidet abfotografiert und das Foto in der schulischen Whats- App-Gruppe veröffentlicht wurde. Da gab es dann ein Verfahren gegen den Jugendlichen. Er wurde wegen Beleidigung und anderen Tatbeständen zu Sozialstunden verurteilt. Das Mädchen hat die Schule gewechselt. Das sind große menschliche Schäden, die durch so eine Tat verursacht werden.
COBURGER: Was kann man tun?
Julia Gremmelmaier: Digital ist natürlich die Nachweisbarkeit von Mobbing leichter als früher. Viele meinen zwar, sie könnten sich hinter Fake-Accounts verstecken, aber mittlerweile gibt es ja sogar eigenen Dezernate bei Staatsanwaltschaften, die über geeignete Mittel und Wege verfügen, Täter zu ermitteln. Wichtig ist aber für Betroffene: Man muss so eine Tat nicht nur bei der Polizei anzeigen, sondern auch einen Strafantrag stellen. Am besten ist, es kommt gar nicht so weit: Dafür gibt es viele Präventionsangebote, es geht um die Förderung von Sozial- und Medienkompetenz, um Aufklärung, um das Erlernen von Umgangsformen im Netz, um die Information über Hilfsangebote.