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Steuertipp: Wachstumschancengesetz #60

Steueränderungen im Wachstumschancen- und Zukunftsfinanzierungsgesetz

Der Bundestag hat am 17.11.2023 verschiedene Gesetze mit steuerlichen Änderungen und Vergünstigungen, meist ab 2024, beschlossen, allerdings muss der Bundesrat noch zustimmen. Mit dem “Wachstumschancengesetz” soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert werden, außerdem sollen Impulse gesetzt werden, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren. Durch das „Bürokratieentlastungsgesetz“ sollen durch die Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen vor allem kleine Betriebe entlastet werden. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll kleinen und mittleren Unternehmen die Aufnahme von Eigenkapital erleichtern und enthält Änderungen bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Der COBURGER hat mit hat mit Rechtsanwalt/Steuerberater Thomas Bittorf über einige wichtige Änderungen gesprochen.

COBURGER: Gibt es etwas was man unbedingt noch aktuell vor Jahresende tun sollte?

Thomas Bittorf: Zur Verhinderung von Mitnahmeeffekten greifen die zur Umsetzung vorgesehenen Fördermaßnahmen vielfach erst ein, wenn die Investitionen nach dem 31.12.2023 erfolgen. Im Hinblick darauf kann eine Aufschiebung von wirtschaftlich sinnvoll erachteten Investitionen in das kommende Jahr zu erwägen sein, sodass diesmal ausnahmsweise kein Zeitdruck besteht.

COBURGER: Wie sehen die steuerlichen Erleichterungen im nächsten Jahr konkret aus?

Thomas Bittorf: Es wird beispielsweise eine Steuerfreigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i.H.v. 1.000 € als bürokratieentlastende Regelung eingeführt. So kann ab 2024 jeder in der obigen Grenze zum Vermieter werden, ohne Steuern zahlen zu müssen. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben ab 2024 steuerfrei, wenn der erzielte Gesamt Gewinn künftig weniger als 1.000 € beträgt, bisher waren das 600 €. Dieser Freibetrag steht jedem Ehegatten zu. Auf die Besteuerung der Dezember-Soforthilfe für die hohen Kosten für Erdgas soll verzichtet werden. Die Regelungen wurden ersatzlos gestrichen.

COBURGER: Welche Steuererleichterungen werden für Unternehmer eingeführt?

Thomas Bittorf: Unter anderem wird die Grenze für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von derzeit 800 € netto endlich auf 1.000 € netto angehoben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann aktuell ein Sammelposten gebildet werden. Hierfür soll die Betragsgrenze von 1.000 auf 5.000 € angehoben werden und die Auflösungsdauer auf 3 Jahre verlängert werden, was zu einem Steuerminderungseffekt führt. Ebenso wird für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens die degressive AfA wieder eingeführt, sofern die Wirtschaftsgüter vor dem 01.01.2025 angeschafft oder hergestellt worden sind. Dies gilt sogar für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.01.2025 angeschafft oder hergestellt wurden. COBURGER: Welche Erleichterungen gibt es für Arbeitnehmer?

Thomas Bittorf: Die Verpflegungsmehraufwendungen für eine auswärtige berufliche Tätigkeit wurden geringfügig angehoben. Bei Betriebsveranstaltungen erhöht sich der Freibetrag je Arbeitnehmer, bis zu dessen Höhe kein Arbeitslohn vorliegt, von bislang 110 € auf künftig 150 €. Bei der Überlassung reiner Elektrofahrzeuge zu privaten Zwecken, die der Arbeitnehmer mit 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuern muss, wird der maximale Bruttolistenpreis von 60.000 auf 70.000 € ab 2024 angehoben, was bei Anschaffung neuer Fahrzeuge attraktiver ist und der Kostenentwicklung Rechnung trägt. Der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von derzeit 1.440 € soll auf 2000 € erhöht werden. Die vom Freibetrag abgedeckten Mitarbeiterbeteiligungen können künftig auch durch Entgeltumwandlung finanziert werden.

COBURGER: Hat sich bei der Rentenbesteuerung auch etwas geändert?

Thomas Bittorf: Ab dem Jahr 2023 wird der Anstieg des Besteuerungsanteils für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang von einem Prozent auf ein halbes Prozent reduziert. Diejenigen, die in 2023 in Rente gehen, brauchen statt 83 % nur noch 82,5 % der Rente dauerhaft zu versteuern. Die 100 %-Versteuerung der Rente verschiebt sich somit in die Zukunft und findet erstmals im Jahr 2058 Anwendung statt bereits im Jahr 2040, wie bislang vorgesehen. Noch kurz für Investoren: Immobilieninvestments zur Vermietung werden auch wieder attraktiver, weil eine degressive AfA für Wohngebäude und eine Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau eingeführt wird, befristet bis 01.10.2029, doch dazu in einem späteren COBURGER noch mehr.

COBURGER: Haben Sie vielen Dank für das informative Gespräch!

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