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Den eigenen Tod regeln #35

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Den eigenen Tod regeln

Wenn ein Angehöriger stirbt, bedeutet das für die Familie in der Regel einen schmerzlichen Verlust und Trauer. Dazu kommen die Bürokratie und die Organisation der Trauerfeier. Damit der Tod nicht auch noch unangenehme bürokratische oder rechtliche Konsequenzen nach sich zieht, sollte bereits zu Lebzeiten einiges beachtet werden. „Denn nur wer sich rechtzeitig mit dem eigenen Lebensende auseinandersetzt und sich mit unbeliebten Formalitäten wie Vollmachten und Patientenverfügungen beschäftigt, kann den Hinterbliebenen einen Teil der Last abnehmen,“ sagt Maren Feyler, Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht in der Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler in Coburg.

Das beginnt damit, dass man seine Rechtsnachfolge und die Erbenstellung festlegt. Das kann durch ein eigenhändiges oder notarielles Testament oder auch durch einen notariellen Erbvertrag geschehen. Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und eigenhändig unterschrieben sein. Gegen eine relativ geringe Gebühr kann dieses Schriftstück beim Nachlassgericht hinterlegt werden und wird dann im Todesfall von dort eröffnet. Ein notarielles oder mit anwaltlicher Hilfe erstelltes Testament kostet zwar Geld, sichert dann aber ab, dass der letzte Wille auch rechtlich „wasserdicht“ formuliert wird. Wurde das Testament nicht beim Notar erstellt oder beim Nachlassgericht hinterlegt, muss sichergestellt sein, dass das Testament nach dem Tod auch gefunden wird. Ebenso wichtig ist es, dass alle anderen wichtigen Urkunden leicht aufzufinden sind. Es bietet sich die Erstellung einer Übersicht an, wo die Angehörigen welche Dokumente finden können oder zumindest die Aufbewahrung in einem Ordner.

Die Vorsorgevollmacht schafft die Grundlage für eine Vertrauensperson, dann zu handeln, wenn der Betroffene hierzu selbst nicht mehr in der Lage ist. Diese kann zu Lebzeiten errichtet werden und Gültigkeit über den Tod hinaus haben, so dass sowohl im Falle einer möglichen Geschäftsunfähigkeit, als auch nach dem Tod in allen Bereichen, in denen es etwas zu regeln gibt – wie gegenüber Behörden, Banken und Ärzten – gehandelt werden kann. Eine Betreuungsverfügung regelt, wer im Bedarfsfalle als Betreuer eingesetzt werden soll, damit keine fremde Person von Amts wegen eingesetzt wird. Die in diesem Zusammenhang als wichtig zu erwähnende Patientenverfügung für die Frage, ob und wenn ja welche lebenserhaltenden Maßnahmen gewünscht werden, ist ebenfalls sehr sinnvoll. Wichtig hierbei ist, dass möglichst präzise die Krankheitszustände und Maßnahmen beschrieben werden, deshalb sollte man sich für eine solche Patientenverfügung fachkundigen Rat einholen.

Wenn Immobilieneigentum vorhanden ist, über welches vielleicht schon zu Lebzeiten verfügt werden müsste – um beispielsweise die Kosten für einen Heimplatz zu sichern -, ist eine notarielle Vollmacht erforderlich. Wer mit Hilfe einer solchen Vollmacht handelt, muss sich bewusst sein, dass er anderen Miterben oder Berechtigten später über seine Handlungen mithilfe der Vollmacht Rechenschaft zu erteilen hat.

Sinnvoll ist auch das Erstellen einer Bankvollmacht, denn obwohl die Banken eine Generalvollmacht oder auch eine Vorsorgevollmacht zu akzeptieren haben, ist es in der Praxis oft leichter, mit einer frühzeitig bei der Hausbank selbst hinterlegten Vollmacht an Geld für die Bestattung oder für aufgelaufene Rechnungen des Krankenhauses oder eines Pflegeheimes zu kommen. Ohne Vollmacht droht eine Kontensperre, bis die Frage der Rechtsnachfolge durch das Nachlassgericht geklärt ist und ein zu beantragender Erbschein zum Nachweis der Erbfolge ausgestellt ist.

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