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Ein Crash und danach Pleite #40

Ein Crash und danach Pleite

Eine kleine Unaufmerksamkeit, ein falscher Blick, eine Ablenkung durch das Handy: Schon kracht es im Straßenverkehr. Ein Unfall ist oft mit Scherereien verbunden, manchmal kann der „Crash“ sogar die Existenz gefährden. Der COBURGER zeigt Fallbeispiele auf, die sich so ähnlich zugetragen haben.

Es ist nur ein kurzer Klingelton auf dem Mobiltelefon, der Sabine B. völlig aus der Bahn wirft. Die selbständige Grafikdesignerin ist auf dem Weg zum Einkaufen, als eine WhatsApp-Nachricht sie ablenkt. Sie gerät auf nasser Fahrbahn ins Rutschen, verliert die Kontrolle über ihr Fahrzeug und schleudert gegen eine Leitplanke. Ein schrottreifes Auto, multiple Prellungen, zwei gebrochene Rippen und eine posttraumatische Störung sind die Folgen. Die 50-Jährige ist von einem Tag auf den anderen arbeitsunfähig.

Keine Arbeit bedeutet für das „One-Woman-Unternehmen“ keinerlei Einkünfte. Außerdem fallen die Aufträge weg und Kunden springen ab. Besonders fatal: Nach der Insolvenz ihrer früheren Firma hatte sie sich wenige Monate vor dem Unfall selbständig gemacht, ein Büro eingerichtet und neue Kunden akquiriert.

Ähnlich hart trifft es Heinz K.: Der Inhaber einer kleinen Schreinerei wird in einen Auffahrunfall verwickelt und bricht sich mehrere Knochen. Nach dem Verkehrsunfall muss er wochenlang stationär behandelt werden; bis er sich erholt dauert es Monate. Eine Vertretung hat der 56-Jährige Schreinermeister nicht, sein Betrieb kommt zum Stillstand, Rechnungen und Fixkosten können nicht mehr beglichen werden. Die Schulden wachsen, schließlich müssen Mitarbeiter entlassen werden. Dem Unternehmen droht die Insolvenz.

Während Angestellte sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung und im Anschluss ein Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen erhalten, stehen Selbstständige und Unternehmer nach einem Unfall oft mit leeren Taschen da. Sie müssen sich eigenverantwortlich privat absichern, um nicht in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Informationen rund um Versicherungen für das Gewerbe, für freie Berufe und auch Landwirte gibt es auf der Homepage der Versicherungskammer Bayern.

„Gerade kleinere Betriebe und Kleinunternehmen unterschätzen die vielfältigen Gefahren und die Notwendigkeit der Versicherung.“ (Versicherungskammer Bayern)

Um das Schlimmste zu verhindern, hilft auch eine Checkliste: Wer übernimmt die Vertretung des Chefs? Wo sind Passwörter und Bankzugangsdaten hinterlegt und die Versicherungsdokumente aufbewahrt? Das sind einige Fragen, die aufgelistet sein sollten.

Und Vorsicht! Auch Arbeitnehmer können nach einem Unfall ihren Job los werden: Volker M. arbeitet erst zwei Wochen in einem Unternehmen, als er verunglückt und schwere Verletzungen erleidet. Aufgrund der Diagnose ist klar, dass der Bürokaufmann für längere Zeit ausfällt. Ihm flattert eine Kündigung ins Haus. Diese muss er akzeptieren, da er sich in der Probezeit befindet. Grundsätzlich stehen Angestellte zwar unter Kündigungsschutz, aber eben nicht immer: „Selbst das Kündigungsschutzgesetz bewahrt Arbeitnehmer nicht unbedingt davor, wegen oder während einer Krankheit gekündigt zu werden und den Job zu verlieren. Allerdings schränkt der Gesetzgeber Kündigungen wegen einer Krankheit ein“, so die Deutsche Anwaltsauskunft, das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins.

Manchmal sind die Verletzungen so schwer, dass eine Invalidität eintritt und damit eine dauerhafte Beeinträchtigung. Zu den körperlichen und seelischen Problemen, zur eventuellen Erwerbs -oder Berufsunfähigkeit kommen nun finanzielle Sorgen, wie das folgende Fallbeispiel zeigt: Robert M. gerät bei dichtem Schneetreiben auf die Gegenfahrbahn und kollidiert mit einem anderen Fahrzeug. Seit dem Unfall ist der 42-Jährige halbseitig gelähmt und auf den Rollstuhl angewiesen. Sein Eigenheim, das er vor einigen Jahren errichtet hat, muss barrierefrei umgebaut werden. Das Badezimmer benötigt eine ebenerdige Dusche, das Waschbecken muss angepasst werden sowie die Arbeitsflächen in der Küche. Außerdem braucht Robert M. einen Treppenlift. Die Umbaukosten belaufen sich auf rund 60.000 Euro. Und damit nicht genug: Auch das Auto muss behindertengerecht umgerüstet werden, was sich nochmals mit mehreren Tausend Euro zu Buche schlägt. Aber wer zahlt die Kosten?

„Die Zahlungen für mehr Selbständigkeit im Haus und Mobilität werden jedoch von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht getragen. Hier zählt private Vorsorge. Ist diese nicht vorhanden, müssen Betroffene die Kosten für den Umbau eines Hauses oder dem Auto selbst tragen“, schreibt das „Ideal Versicherungsmagazin“. Dennoch: Nur jeder vierte Haushalt ist gegen Invalidität versichert. Dabei ist eine Absicherung ein wichtiger Schritt, um bei einer Invalidität hohe Kosten zu vermeiden.

Sabine B. hatte übrigens Glück im Unglück, ihr Partner konnte sie finanziell auffangen. Mittlerweile kann sie wieder arbeiten, sie hat alte Kunden zurückgewonnen und neue bekommen. Vor allem aber hat sie jetzt eine private Vorsorge getroffen.

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