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Fahrerschutzversicherung – Die Vollkasko für die eigene Gesundheit #40

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Fahrerschutzversicherung – Die Vollkasko für die eigene Gesundheit

Tipp von der Fachanwaltskanzlei HÖRNLEIN & FEYLER

COBURGER: Wann greift denn eine Fahrerschutzversicherung?

Wolfgang Hörnlein: Eine Vollkaskoversicherung kennt praktisch jeder Kraftfahrer. Wenn das eigene Auto aus eigenem Verschulden beschädigt wird, deckt eine Vollkasko den Blechschaden ab. Sollte man sich bei dem Unfall verletzen zahlt natürlich die Krankenversicherung die Behandlungskosten. Falls eine Unfallversicherung bestehen sollte, würde diese im Falle einer Invalidität den vertraglich vereinbarten Betrag zur Verfügung stellen. Das war es dann aber auch schon. Ein Unfallverursacher hat darüber hinaus im Falle eines selbstverschuldeten Unfalles niemanden, den er in Anspruch nehmen kann. Ein klassisches Szenario wäre insoweit beispielsweise ein Glatteisunfall mit Anprall gegen einen Baum einhergehend mit schweren Verletzungen des Fahrers. Hier käme die Fahrerschutzversicherung zum Zuge.

COBURGER: Was deckt eine Fahrerschutzversicherung demnach ab?

Wolfgang Hörnlein: Eine Fahrerschutzversicherung reguliert in derartigen Fällen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung den eigenen Personenschaden, beispielsweise Schmerzensgeld, Verdienstausfallschäden, Haushaltsführungsschäden bis hin zum behindertengerechten Umbau des Hauses, sollte der nach einem Unfall nötig werden. Die Fahrerschutzversicherung ist also quasi die Vollkasko für den eigenen Körper, die eigene gesundheitliche Integrität. Dabei ist eine derartige Versicherung mit ca. 30 Euro jährlich sehr günstig und wird üblicherweise mit dem eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer abgeschlossen. Zu beachten ist allerdings, dass der Deckungsumfang der Fahrerschutzversicherungen von den Kraftfahrtversicherern unterschiedlich angeboten wird und von daher zu empfehlen ist, die Angebote auch insoweit zu vergleichen.

COBURGER: Wie sieht also in Ihren Augen das ideale Versicherungspaket für einen Autofahrer aus?

Wolfgang Hörnlein: Gesetzlich verpflichtend ist natürlich die Kfz-Haftpflicht, dann eine Voll- oder Teilkaskoversicherung, je nach Alter und Wert eines Fahrzeuges. Des Weiteren eine separate Verkehrsrechtsschutzversicherung, soweit nicht bereits im Rahmen einer Familienrechtschutzversicherung eingeschlossen und eben eine Fahrerschutzversicherung. Nicht mehr unbedingt zwingend ist dagegen die Insassenunfallversicherung, Schaden kann sie allerdings auch nicht, da diese für den Fall der Fälle einen zusätzlichen Geldbetrag zur Verfügung stellt. Nachdem Fahrerschutzversicherungen bereits seit Jahren angeboten werden, hat möglicherweise manch ein Autofahrer im Rahmen seines Haftpflichtversicherungsvertrages auch eine abgeschlossen, ist sich dessen jedoch nicht bewusst. Daher am besten einen Blick auf den Versicherungsschein werfen und gegebenenfalls den Versicherungsschutz nachbessern.

COBURGER: Was empfehlen Sie sonst im Falle eines (Schadens-) Falles?

Wolfgang Hörnlein: Nach einem Unfall umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, zwingend geradezu, wenn ein Personenschaden eingetreten ist. Zu beachten ist dabei, dass die entstehenden Rechtsanwaltskosten jedenfalls im Rahmen der Haftung vom Schädiger zu ersetzen sind und nur der eigene Anwalt einzig und allein die Interessen des Geschädigten vertritt, was bei allen anderen an einem Unfall direkt oder indirekt Beteiligten nicht unbedingt der Fall ist.

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