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Fairplay auf dem Immobilienmarkt #40

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Fairplay auf dem Immobilienmarkt

Alles neu macht der Mai. Da nämlich beschließt das Bundeskabinett: Wenn eine Immobilie verkauft wird, müssen sich Verkäufer und Käufer die Kosten für den vermittelnden Immobilienmakler zukünftig teilen. Das Gesetz tritt gegen Ende des Jahres in Kraft. Es erteilt dem bisherigen sogenannten Bestellerprinzip eine klare Absage. CDU/CSU und SPD sorgen so für mehr Fairness auf dem Immobilienmarkt. Was aber bedeutet das für den Immobilienkauf oder -verkauf? Darüber hat sich der COBURGER mit Sonja und Dieter Haimann von Engel & Völkers in Coburg unterhalten.

COBURGER: Wer musste bisher die Maklerprovision zahlen?

Dieter Haimann: In den meisten Bundesländern wurde die Maklerprovision bereits vor der neuen Gesetzeslage geteilt. Allerdings existiert bis dato keine verbindliche Regelung darüber, zu welchen Anteilen sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie die Kosten für den Immobilienmakler teilen.

COBURGER: Wer muss laut Gesetz künftig die Maklerprovision zahlen?

Sonja Haimann: Das neue Gesetz sieht vor, dass sich Käufer und Verkäufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern bundesweit einheitlich die Courtage hälftig teilen. Mit dieser Regelung sind beide Parteien somit gleichermaßen an den Kosten für die Vermittlung beteiligt. Eine Regelung nach dem Bestellerprinzip, nach dem immer die Partei zahlt, die den Immobilienmakler beauftragt hat, ist damit vom Tisch. Das neue Gesetz gilt übrigens ab dem 23. Dezember 2020.

COBURGER: Was sind die Vorteile des neuen Gesetzes?

Dieter Haimann: Die Gesetzesreform stärkt die Rolle des Immobilienberaters als neutralen und fairen Vermittler. Die Teilung der Maklercourtage spiegelt diese wechselseitige Verpflichtung wider und führt zu einer spürbaren Entlastung privater Immobilienkäufer. Die Neuentwicklung stellt eine bundesweit einheitliche und faire Regelung zur Teilung der Provision dar, um die Erwerbsnebenkosten zu senken und Immobilienkäufer zu entlasten. Durch die Regelung wird sich der Immobilienmarkt weiter professionalisieren. Engel & Völkers in Bayern hat generell mit Innen- und Außencourtage gearbeitet, Anbieter, die ihre Maklerdienste für Verkäufer bisher kostenlos anbieten, müssen sich am Markt neu positionieren. Nur seriöse Dienstleister, die gleichermaßen im Interesse von Käufer und Verkäufer agieren, werden sich behaupten können.

COBURGER: Besteht nicht die Gefahr, dass Verkäufer Ihren Courtageanteil auf den Verkaufspreis aufschlagen?

Sonja Haimann: In dieser Hinsicht können wir beruhigen: Als erfahrene Immobilienmakler wissen wir, dass sich dank Markttransparenz ein zu hoher Kaufpreis negativ auf die Vermarktung einer Immobilie auswirken kann, was beispielsweise in einer übermäßig langen Verweildauer auf dem Markt mündet. Je länger jedoch eine Immobilie auf dem Markt angeboten wird, desto mehr sinkt deren Wert in den Augen potenzieller Käufer. Bei Engel & Völkers zielen wir deshalb stets darauf ab, einen realistischen Kaufpreis zu erzielen, der für beide Parteien zufriedenstellend ist. Und übrigens gibt es sogar eine Ausnahmeregelung, bei der die Maklerprovision nicht geteilt wird: Wenn der Verkäufer für die Provision alleine aufkommen möchte, darf er das natürlich tun.

COBURGER: Was sind die Vorteile eines professionellen Maklers?

Dieter Haimann: Viele Eigentümer unterschätzen Aufwand und Risiken, die mit einem Verkauf der eigenen Immobilie einhergehen. So sind zum Beispiel zahlreiche Unterlagen wie Energieausweise, Bau-/Planungsunterlagen, Kataster oder das Grundbuch vorzulegen, um den Hausverkauf erfolgreich abzuwickeln. Eigentümer, die diese Dokumente bei der Kaufabwicklung nicht vorweisen können, riskieren einerseits den potenziellen Käufer zu verlieren und andererseits empfindlich hohe Bußgelder, z.B. bei fehlendem oder falschem Energieausweis. Die Zusammenarbeit mit einem Makler gibt hierbei Sicherheit: Zum einen bietet ein Immobilienmakler den Vorteil, einen vertrauensvollen Berater an der Seite zu haben, der alle Fragen rund um den Immobilienverkauf verständlich erklärt und die benötigten Dokumente besorgt. Zudem sollte auch die Einschätzung des Verkaufspreises einer Immobilie stets durch einen kompetenten Immobilienmakler erfolgen. Denn erst nach einer persönlichen Begehung der Immobilie und einem ausführlichen Beratungsgespräch basierend auf Erfahrung und fundierter Marktkenntnis kann der Wert einer Immobilie realistisch eingeschätzt werden.


ENGEL & VÖLKERS
Sonja und Dieter Haimann
EV Oberfranken Immobilien e.K.
Ketschengasse 41 | 96450 Coburg

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