coburger-jetzt-keinen-fehler-machen-titelbild

Jetzt keinen Fehler machen #36

Gesponserter Beitrag

Jetzt keinen Fehler machen

Wenn Prämiensparverträge gekündigt werden

Sich mal etwas leisten können, einen Traum erfüllen, für das Alter Reserven haben: Es gab und gibt viele Gründe, warum Menschen sparen. Entsprechend einfallsreich ist der Finanzmarkt mit kreativen Angeboten, und die waren vor der Zeit von Niedrig- und Nullzins auch wirklich lukrativ, besonders die sogenannten Prämiensparverträge vor allem aus den 1990er und 2000er Jahren. Die aber werden jetzt immer öfter von Seiten der Institute gekündigt. Informationen dazu von Eva Grabolus von der Rechtsanwaltskanzlei Hörnlein & Feyler.

Das Prinzip der Prämiensparverträge war ganz einfach. Wer sich langfristig zum Sparen verpflichtet, kommt besonders gut weg: Zum einen nämlich erhält der Sparer an jedem Jahresende auf das insgesamt ansparte Geld Zinsen, und das waren in der Hochzinsphase schon mal 4%, und darüber hinaus einen Bonus auf die im jeweiligen Jahr eingezahlten Beträge. Die Höhe dieses Bonus stieg von Jahr zu Jahr, in der Regel von 3% im ersten Jahr auf bis zu 50% nach 15 Jahren. Wer also monatlich 300 Euro einbezahlte, erhielt am Jahresende nach 15 Jahren darauf einen Bonus von 1800 Euro. Durch den Zinseszinseffekt klang das wirklich verlockend. Viele Kunden schlossen solche Verträge ab.

Einige dieser Verträge liegen jetzt bei Eva Grabolus auf dem Tisch, gekündigt von den Finanzinstituten mit dem Hinweis auf eine dreimonatige Kündigungsfrist, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Finanzinstitute ausdrücklich vorgesehen ist, nach Erreichen der höchsten Prämienstufe, also nach 15 Jahren. Grundlage ist ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs, dass dieses Vorgehen als rechtmäßig erklärt hat.

Manche ihrer Fälle, so Eva Grabolus, lägen aber anders. So seien in manchen Prämiensparverträgen Laufzeiten über 15 Jahre hinaus vereinbart worden, die dennoch mit dem Verweis auf das Erreichen der höchsten Prämienstufe gekündigt worden waren. Im Einzelfall empfiehlt sie also allen Kunden von Prämiensparverträgen darauf zu achten, ob zum einen zum Zeitpunkt einer Kündigung die höchste Prämienstufe erreicht ist und zum zweiten auch die vereinbarte Laufzeit erfüllt ist. Sollte beides der Fall sein, spricht vieles für eine berechtige Kündigung. Wenn allerdings Zweifel bestehen, sollte man sich lieber beraten lassen. „Auf keinen Fall im Fall einer Kündigung das Geld gleich abheben und anders anlegen, damit ist der Vertrag nämlich auf jeden Fall erloschen, dann gibt es kein Zurück mehr“, so Eva Grabolus.

Eva Grabolus ist in der Rechtsanwaltskanzlei Hörnlein & Feyler schwerpunktmäßig für Bank- und Kapitalanlage- und Kreditrecht tätig.

    Hinterlassen Sie ein Kommentar

    14 − acht =