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Prellböcke für Frust und Ärger #30

Parkraumüberwachung in Coburg

Etwa 35.000 Mal im Jahr finden Autofahrer in Coburg eine Verwarnung unter dem Scheibenwischer. Da sind ein Halte- oder Parkverbot missachtet oder die Maßgaben eines Behinderten-Parkplatzes nicht akzeptiert worden. Dann sind zwischen zehn und 35 Euro fällig. Acht Frauen und ein Mann sind im Außendienst der kommunalen Verkehrsüberwachung unterwegs und versuchen, die Parkmoral hoch und auf jeden Fall Feuerwehrzufahrten freizuhalten.

Seit 1992 überwacht die Stadt den „ruhenden Verkehr“, wie Parken und Halten in der Sprache der Verwaltung heißt. Je nach Einsatzgebiet kommen pro Mitarbeiter bis zu einem Dutzend Kilometer Fußmarsch am Tag zusammen.

„Ich bring Dich um“

Christiane Preißler ist eine der „Coburger Politessen“ und seit Beginn der städtischen Verkehrsüberwachung dabei. In den vergangen 26 Jahren hat die couragierte und selbstbewusste Frau bei ihrer Tätigkeit nahezu jeden Abgrund menschlichen Charakters erlebt, aber auch schöne und angenehme Begegnungen haben sich in ihrer Erinnerung festgesetzt. „Solange noch gar nicht her ist eine Morddrohung“, erzählt sie. „Ich bring’ dich um“, hat ein Mann zu ihr gesagt. Das ging natürlich vor Gericht, ist aber leider und für sie kaum verständlich im Sande verlaufen. Genau einmal in den zurückliegenden 26 Jahren ist Christiane Preißler körperlich attackiert worden. „In der Mohrenstraße hat mir eine Frau so richtig eine gescheuert. Die hat sich gar nicht beruhigen lassen!“ Falsch parkende Frauen, so hat Christiane Preißler während ihrer Dienstzeit erfahren, sind aufbrausender und mitunter aggressiver als die männlichen Automobilisten.

Händler eilt zu Hilfe

Hilfe hat die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes damals nur von einem Einzelhändler bekommen. „Während alle anderen Passanten nur ‘rumstanden und geguckt haben, kam der Mann aus seinem Geschäft und ging dazwischen.“ Mit seinen knapp zwei Metern Körpergröße und der kräftigen Statur war die Auseinandersetzung schnell zu Ende und die aggressive Autofahrerin konnte bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. „Das Gericht verurteilte die Frau in der Folge zu einer erheblichen Geldstrafe und zu Sozialstunden.“ Wüste Beschimpfungen, die oft Themen von unterhalb der Gürtellinie aufgreifen, werden grundsätzlich zur Anzeige gebracht. „Man muss sich schließlich nicht alles gefallen lassen“, stellt Christiane Preißler fest. Im Außendienst ist man oft der Prellbock für den Frust und Ärger eines ganzen Tages.

Hunde und einmal sogar ein Kleinkind befreite Christiane Preißler im Sommer aus überhitzten Autos. „Das Fenster war etwas geöffnet, da konnte ich einen Arm durchzwängen und bin an den Knopf gekommen. Das Kind hab’ ich dann eine Stunde durch die Stadt getragen, bis die Mutter gekommen ist.“ Die Frau war einkaufen und hatte gedacht, während der Zeit schläft das Kind, hatte allerdings die Hitze im Wagen völlig vergessen. Die junge Mutter war seinerzeit sehr erleichtert, das Jugendamt hat sich der Sache angenommen.

Märchenstunden

Vor drei Jahren kam Maria Schramm zur Verkehrsüberwachung der Stadt. Die Arbeitszeiten lassen sich nach ihren Worten mit der Familie gut vereinbaren, darüber hinaus bietet der Job viel Interessantes. „Und schließlich ist man an der frischen Luft und hat Bewegung.“ „Mit ‚es war einmal …’ beginnen die Märchen“, sagen die beiden Frauen und grinsen. Bei der Parkraumüberwachung beginnen die Geschichten und Rechtfertigungen in der Regel mit „ich bin ja nur …“ oder „ich hab’ nur schnell …“ Die Ausreden, warum jemand im absoluten Halteverbot den Wagen abgestellt hat, wiederholen sich. Wenn das Falschparken nicht völlig den Verkehr behindert, drücken die Frauen für kurze Zeit schon mal ein Auge zu. Immer wieder passiert es, dass Baugerüste Verkehrszeichen verdecken. In solchen Fällen bleibt der mobile Drucker für die Verwarnungen untätig. „Solche Situationen geben wir weiter, damit die Schilder auch während der Dauer der Baustelle wieder sichtbar angebracht werden.“ Bei blockierten Behinderten-Parkplätzen und Feuerwehrzufahrten gibt es aber kein Pardon. „Da bekommen auch Mofas oder Motorroller eine Verwarnung angehängt.“ Grundsätzlich wird jeder Falschparker verwarnt, „denn erstens kennen wir nur das Auto und nicht den Besitzer, zweitens können wir keine Ausnahmen machen“, erklärt Christiane Preißler. Auch Ehegatten sind schon mit einer kostenpflichtigen Verwarnung bedacht worden.

Bei der Parkraumüberwachung beginnen die Geschichten und Rechtfertigungen in der Regel mit „ich bin ja nur …“ oder „ich hab’ nur schnell …“

Stammkundschaft

Die Parkmoral hat sich nach den Erfahrungen von Maria Schramm und Christiane Preißler in der Vergangenheit schon gebessert. Die Frequenz auf den Stellplätzen in den Straßen der Stadt hat sich erhöht. Rechtsschutzversicherungen übernehmen Verwarnungsgelder für Falschparken nicht mehr. Schwierige „Kundschaft“ gibt es selbstverständlich auch, und „Stammkundschaft“, die mehrmals am Tag eine Verwarnung erhält. Vielen notorischen Falschparkern ist das Verwarnungsgeld schlicht egal. Immer wieder versuchen verwarnte Autofahrer, die Rücknahme des „Knöllchens“ im Ordnungsamt zu erreichen. Meistens aber folgt auf eine Belehrung die Einsicht. „Einmal hatte jemand sein Auto dabei wieder verkehrswidrig abgestellt“, erinnert sich Pascale Bauer, Innendienstleiter der Verkehrsüberwachung. „Während der Mann im Büro war, war der Außendienst wieder tätig gewesen.“

Freund und Helfer

Viele Verwarnungen wurden früher in der Raststraße eingestellt, als dort noch die Dreyer-Klinik mit der Geburtshilfe beheimatet war. Die Parkuhren erlaubten maximal zwei Stunden. „Da kam ein frisch gebackener Vater raus und war ehrlich: Er stehe schon seit dem Abend vorher dort. Den Fußabdruck des Sohnemanns hat er später vorbeigebracht. Die Verwarnung musste er nicht bezahlen.“ Technische Hilfe hat Christiane Preißler auch schon geleistet, etwa als eine Frau aus dem Parkhaus Mauer fuhr und ein Reifen platt war. In der Webergasse hat sie mit Wagenheber und Radkreuz hantiert. „Nur eine Schraube war so fest, die habe ich nicht aufbekommen.“ Kurzerhand hat sie einen Fleischermeister zur Hilfe vergattert, der die ganze Szene mit stoischer Ruhe verfolgt hatte. „Der hat aber wirklich nur diese eine Radschraube gelöst.“ Als das Ersatzrad montiert gab es ein Schulterklopfen und ein „hast du gut gemacht“ für Preißler.

Schwierige „Kundschaft“ gibt es selbstverständlich auch, und „Stammkundschaft“, die mehrmals am Tag eine Ver­warnung erhält. Vielen notorischen Falschparkern ist das Verwarnungsgeld schlicht egal.

Parkraumbewirtschaftung

Die kommunale Verkehrsüberwachung in Coburg nahm 1992 ihren Dienst auf. Bei rund 1100 Stellplätzen in den Straßen überwachen die neun Außendienstler, ob Parkzeiten eingehalten und -gebühren entrichtet sind. Rund 35 000 Verwarnungen stellen die Mitarbeiter jedes Jahr aus, die Verwarnung belaufen sich auf Beträge zwischen 10 und 35 Euro, wobei die Höhe bundeseinheitlich festgelegt ist. Neben der kommunalen Verkehrsüberwachung ist auch die Polizei eingebunden. Das Abschleppen von Fahrzeugen veranlasst stets die Polizei.

von Christ Winter

 

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Der kleine Ärger

Tipps zum Umgang mit Strafzetteln

Sie kommen auf Papier daher, auf der Windschutzscheibe oder im Briefkasten, ganz sachlich und nüchtern, und können einen doch mächtig in Wallung versetzen: Strafzettel. Falsch geparkt, zu lang geparkt, zu schnell gefahren, zu nah aufgefahren, telefoniert und viele andere Verstöße mehr: Knöllchen gehören zum alltäglichen Ärger als Autofahrer. Kommunale Verkehrsüberwacher und Polizei ahnden kleine Vergehen ob im stehenden oder fließenden Verkehr nämlich als Ordnungswidrigkeit. Informationen dazu von Lutz Lindner, Rechtsanwalt bei der Coburger Kanzlei Hörnlein & Feyler.

Ordnungswidrigkeiten sind leichte Rechtsverstöße, bei denen der Staat auf eine Strafe gemäß dem Strafgesetzbuch verzichtet, stattdessen aber zur Kasse bittet. Bekannt sind solche Ordnungswidrigkeiten vor allem durch viele Millionen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Am häufigsten handelt es sich dabei um Falschparkerei oder um Geschwindigkeitsübertretungen. Aber auch zu geringer Abstand zum Vordermann oder die Nutzung des Handys am Steuer sind beliebte Verstöße.

„Geringfügige Verstöße werden mit einer Verwarnung geahndet“, ob nur vor Ort oder postalisch. Einen Zwang zur Schriftform gibt es dabei übrigens nicht – auch die mündlich ausgesprochene Verwarnung gilt. Eine Verwarnung muss dabei nicht unbedingt mit einem Verwarnungsgeld verbunden sein, ist sie aber in der Regel. Sobald die Summe bezahlt ist, hat der Verkehrssünder die Verwarnung anerkannt. Bestreitet man die Ordnungswidrigkeit oder zahlt nicht innerhalb der angegebenen Frist, kommt auf jeden Fall Post nach Hause. Dann wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ein teures Vergnügen, immerhin schlagen die Behörden dann auf das Verwarnungsgeld noch Gebühren und Kosten obendrauf. Andere Verstöße sind direkt mit einem Bußgeld belegt, dann wird ohne vorherige Verwarnung ein Bußgeldbescheid erlassen

Viele Betroffene fragen sich, ob es sich lohnt, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Das hängt vom erhobenen Vorwurf und den vorhandenen Beweismitteln ab. Aus Erfahrung haben Einwände gegen Geschwindigkeitsverstöße nur geringen Erfolg, wenn es um die Rechtmäßigkeit der Messung geht. Größerer Erfolg kann das Bestreiten der Fahrereigenschaft haben, wenn das in der Akte befindliche Lichtbild keine eindeutige Identifizierung des Fahrers zulässt. Sind Halter und Fahrer personenverschieden und kann/muss, z.B. bei verwandtschaftlichen Verhältnissen, der Halter keine Angaben zum Fahrzeugführer machen, kann der Betroffene möglicherweise um ein Bußgeld und/oder Punkte herumkommen. Dann allerdings kann für die Zukunft ein Fahrtenbuch angeordnet werden. Gegen Messergebnisse bei Geschwindigkeitsübertretungen oder Abstandsverstößen vorzugehen, hat dagegen keinen Sinn. Messungen werden immer als richtig gewertet.

Wenn man also teure und unangenehme Post vermeiden möchte, gibt es nur einen Weg: Sich an die Verkehrsregeln halten. Denn ist man erst einmal ermahnt, entkommt man der Strafe nur noch schwer.

Lutz Lindner ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und außerdem Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Hörnlein & Feyler.

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