Rechtstipp: Das Unterhaltsrecht auf dem Prüfstand #59

Gesponserter Beitrag

Wer wieviel zahlen soll

Verlobung, Heirat, Kinder, Haus, und dann ein glückliches Familienleben – dieser Wunsch zerplatzt leider allzu oft, etwa die Hälfte aller Beziehungen scheitert früher oder später. Neben den emotionalen Wunden hinterlassen Trennungen oft auch finanzielle Probleme und vor allem Kinder, die unter den elterlichen Streitigkeiten besonders leiden. Damit sie zumindest existenziell abgesichert sind, gibt es das Unterhaltsrecht, das die finanzielle Aufteilung nach einer Trennung regelt und das jetzt geändert werden soll, wenn es nach Plänen des Bundesjustizministers Marco Buschmann geht. Der COBURGER hat sich dazu mit Karoline Rink von der Rechtsanwaltskanzlei Hörnlein & Feyler unterhalten.

COBURGER: Welche Regelung ist aktuell gültig?

Karoline Rink: Dies kann so pauschal nicht beantwortet werden. Leben die Kinder im sog. Residenzmodell, richtet sich der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Der Umgang findet dann in der Regel alle 2 Wochen sowie in der hälftigen Ferienzeit statt. Auf der anderen Seite gibt es das Wechselmodell. Dann leben die Kinder zu gleichen Anteilen bei ihren Eltern. Wer wem dann Unterhalt schuldet, richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen beider Elternteile.

COBURGER: Es gibt ja aber auch andere Modelle, oder?

Karoline Rink: Ja, zwischen dem Residenzmodell und dem Wechselmodell liegen noch eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Je nach Familie kann der Umgang also auch über den 14-tägigen Umgang hinausgehen. Oft kann man sich bei einem deutlich erweiterten Umgang dann darauf verständigen, dass der Unterhaltspflichtige z. B. eine Einkommensstufe nach unten in der Düsseldorfer Tabelle eingruppiert wird und weniger Unterhalt zahlt.

COBURGER: Und was soll sich jetzt ändern?

Karoline Rink: Derjenige, der sich nun mit mind. 30 % bis max. 49 % an der Kinderbetreuung beteiligt, soll bessergestellt werden. Und wer sich mehr einbringt, soll auch weniger zahlen. Ein Vorschlag aus dem Bundesjustizministerium sieht vor, die Zahl der Übernachtungen des Kindes übers Jahr gerechnet als Grundlage zu nehmen. Der unterhaltspflichtige Elternteil – meistens sind das eben die Väter – soll eine Entlastung in der Größenordnung von ca. 100,00 € erhalten.

COBURGER: Und wie ist der aktuelle Stand bezüglich dieses Vorschlags?

Karoline Rink: Die Diskussion läuft zurzeit. Befürworter argumentieren, dass man natürlich ein größeres Engagement der – meistens – Väter auch finanziell berücksichtigen muss. Das kann ein Anreiz für Väter sein, sich mehr einzubringen und könnte für Mütter den Vorteil haben, dass sie ihre Arbeitszeit erhöhen und damit mehr verdienen oder eigenen Interessen mehr nachgehen können. Gegner, vor allem Sozialverbände, sehen alleinerziehende Mütter dagegen in einer schwierigen Situation. Wann und wie das letztlich entschieden wird, ist noch offen.

Die Fragen stellte Wolfram Hegen.

www.hoernlein-feyler.de

    Hinterlassen Sie ein Kommentar

    20 − sechzehn =