Rechtstipp Hochwasser #46

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Wenn einem nichts mehr bleibt

Wer zahlt nach Umweltkatastrophen?

Wasser, das in Keller und Wohnräume eindringt, Autos, die zum Spielball der Wellen werden, Fluten, die ganze Häuser wegreißen: Die Bilder aus den Überschwemmungsgebieten der Katastrophe im Juli: ein Horrorszenario. Wenn alles zerstört ist, einem nichts mehr geblieben ist als das nackte Leben, wie soll man dann wieder auf die Beine kommen? Wer zahlt die neue Einrichtung, die Haustechnik, die Kleidung, das Auto, oder im schlimmsten Fall sogar das neue Haus? Fragen, die vor dem Hintergrund des Klimawandels immer mehr an Bedeutung gewinnen. Wir haben uns dazu mit Wolfgang Hörnlein unterhalten, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Fachanwaltskanzlei Hörnlein & Feyler in Coburg.

COBURGER: Wenn Umweltkatastrophen alles zerstören, wer kommt für die finanziellen Folgen auf, die Hausbesitzern entstehen?

Wolfgang Hörnlein: Das ist gar nicht so einfach. Praktisch jeder Hauseigentümer hat zwar eine Wohngebäude- und in der Regel auch eine Hausratversicherung. Allerdings decken diese nur Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag oder kommen bei einem Brand oder einer Explosion für die Schäden auf. Wasserschäden aber werden nur gedeckt, wenn sie durch Leitungswasser verursacht werden. Wenn aber Flüsse über die Ufer treten oder nach kräftigen Niederschlägen Wasser in das eigene Haus eindringt, so wie bei der Katastrophe im Juli geschehen, oder auch bei anderen Umweltkatastrophen wie z.B. Erdbeben oder Erdrutschen, zahlen diese Versicherungen nicht. Dazu müsste man über eine Elementarschadenversicherung verfügen.

COBURGER: Wie viele Eigentümer haben so eine Versicherung abgeschlossen?

Wolfgang Hörnlein: Das dürfte so etwa die Hälfte der Hausbesitzer sein. Man darf nicht vergessen, dass eine derartige Versicherung relativ teuer ist. Dafür sorgt sie aber im Fall des Falles dafür, dass man sich für ein neues Haus nicht komplett verschulden muss. Dies wäre umso schlimmer, wenn das beschädigte Haus noch nicht einmal abbezahlt ist.

COBURGER: Warum haben dann so viele Hausbesitzer keine Elementarversicherung?

Wolfgang Hörnlein: Gerade für die aktuellen Fälle ist die äußerst wünschenswerte Elementarversicherung oft einfach schlicht nicht zu bekommen – in gefährdeten Gebieten geht höchstwahrscheinlich kein Versicherer so ein großes Risiko ein. Und wenn doch, ist die Prämienhöhe für den Versicherten wohl sehr hoch, oder es bleiben enorme Selbstbehalte im Schadensfall.

COBURGER: Da ein Schaden wie der Totalverlust eines Hauses ja oftmals auch in die Privatinsolvenz führen kann, wäre nicht eine Pflicht-Elementarversicherung für Hausbesitzer sinnvoll?

Wolfgang Hörnlein: Die Einführung einer diesbezüglichen Pflichtversicherung ist eine politische Frage. Ein Beispiel ist die Feuerversicherung: Bei ihr hat man 1994 die Pflicht für diese ebenfalls absolut sinnvolle Versicherung aufgegeben. Viele Hausbesitzer gehen davon aus, dass die Versicherungspflicht noch besteht und schließen wohl aus diesem Grunde diese Versicherung ab bzw. lassen sie weiterlaufen. Das ist äußerst sinnvoll.

COBURGER: Es sind ja auch Tausende an Autos zu Schaden gekommen, oftmals komplett zerstört. Wer kommt dafür auf?

Wolfgang Hörnlein: Das übernehmen die Versicherer in der Regel, wenn eine Teil- oder Vollkaskoversicherung vorliegt. Dann ist das Fahrzeug auch bei Hochwasser versichert, aber auch bei Lawinen, Blitzschlag oder Sturm, oder wenn durch diese Ereignisse Bäume, Äste oder Dachziegel das Auto beschädigen.

COBURGER: Was sollte man tun, wenn es zu einem Schaden kommt?
Wolfgang Hörnlein: Zuallererst retten, was zu retten ist, also vor Ort Schadensbegrenzung betreiben, sich dabei aber nicht selbst in Gefahr bringen. Später dann umgehend beim Versicherer melden, die Schäden dokumentieren, sowohl schriftlich als auch auf Fotos.

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