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Richtig rechnen #20

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„Die Rente ist sicher“ ist wohl einer der berühmtesten Sätze der Deutschen Geschichte. Und in der Tat: Allen Gegenreden zum Trotz erweist sich das deutsche Rentensystem trotz aller Fehler und Unzulänglichkeiten immer noch als relativ stabil. Gerade in Zeiten von null Zinsen nämlich werden private Versicherungen den in sie gesteckten Hoffnungen nicht gerecht, wie gut, dass es die biedere gesetzliche Rente da noch gibt, immerhin. Doch kann man etwas tun, wenn sie nicht reicht? Tipps von Volker Albrecht, Rentenspezialist bei der Kanzlei Hörnlein & Feyler in Coburg.

Kaum noch Fehler möglich

„Wieviel Rente sie bekommen, steht in ihrem Rentenbescheid, wieviel ihnen zusteht, sagt ihnen ihr Rechtsanwalt“, so Albrecht, der gleichzeitig mit der immer noch weitverbreiteten Meinung aufräumt, viele Rentenbescheide seien falsch. „Die Fehlerquote ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen.“ Seit 1992 werden alle Verdienste elektronisch erfasst, nicht mehr manuell, damit gehören viele menschliche Fehler der Vergangenheit an. Große Probleme hatte es zum Beispiel bei der Übertragung der Ansprüche von ehemaligen DDR-Bürgern in das Computersystem gegeben, oder auch bei vielen Brüchen im Lebenslauf. „Heute aber sind eigentlich kaum mehr Fehler möglich“, betont er.

Nach zehn Jahren ist alles vorbei

Wer dennoch Zweifel an der richtigen Erfassung seiner Verdienste hat, muss dies in der Regel selbst nachweisen, indem er zum Beispiel seine Lohnabrechnungen von früher noch vorlegen kann. Der Arbeitgeber dagegen hat nur eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren, in der Regel ist danach nichts mehr zu machen. „Wenn heute jemand zu mir kommt mit einer Beschäftigung aus den 80er Jahren, die nicht berücksichtigt worden sei, er hat aber selbst keine Unterlagen mehr, ist ein Widerspruch nahezu aussichtslos.“ Normalerweise gilt also heute, was auf dem Rentenbescheid steht: Alle sozialversicherungspflichtigen Verdienste des Erwerbslebens umgerechnet in Entgeltpunkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert, ergibt das, was einem monatlich an Rente zusteht. Eine anwaltliche Beratung ist allerdings oft sinnvoll, wenn man den optimalen Zeitpunkt für den eigenen Eintritt ins Rentnerdasein errechnen möchte. „Wieviel Abschläge werden fällig, wenn man frühzeitig in Rente geht?“ ist eine häufige Frage, die Albrecht im Gespräch mit Klienten beantworten muss.

Schlechte Chancen bei Krankheit

Wer dagegen aus gesundheitlichen Gründen auf eine Erwerbsminderungsrente hofft als Überbrückung bis zur Altersrente, hat zunehmend schlechte Karten, gibt Albrecht zu bedenken. „Die medizinischen Hürden werden immer höher“, weiß er. Außerdem muss ein Antragsteller für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre in die Rentenkasse einbezahlt haben. Viele Betroffene aber haben zu diesem Zeitpunkt schon länger Krankengeld bezogen und erhalten dann noch eine Zeitlang Arbeitslosengeld I. Oft bleibt dann nur noch Hartz IV. Kann dieses – aus welchen Gründen auch immer – nicht bezogen werden, verliert man unter Umständen den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Auch, wer sich keinen oder zu wenig Rentenanspruch im Laufe seines Erwerbslebens erworben hat, bekommt maximal die sogenannte Grundsicherung im Alter auf Hartz-IV-Niveau.

Böse Überraschung

Wer übrigens mit einer üppigen betrieblichen Altersvorsorge rechnet, sollte richtig kalkulieren, gibt Albrecht zu bedenken. „Was immer wieder vergessen wird: Betriebliche Altersvorsorgen sind in der Regel kranken- und pflegeversicherungspflichtig, wenn der Arbeitgeber die Beiträge in die Altersvorsorge vom Bruttolohn direkt abgezogen hat.“ Rechtzeitig richtig rechnen (lassen) kann also böse Überraschungen vermeiden helfen.

 

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